Cour d’appel de Paris, 15e ch. B, 8 Dezember 2000,
Perrousseaux ./. ANHYP Caisse Hypothécaire Anversoise (Dalloz 2002, n° 7)
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök
Leitsatz: Die Befreiung von dem Antrag auf Zulassung als Kreditinstitut erlaubt es einem ausländischen Kreditinstitut nicht, die französischen Gesetze zu mißachten
Eine belgische Bank, in Frankreich niedergelassen, hatte einem französischen Ehepaar ein Darlehen gewährt. Sieben Jahre später erhob das Ehepaar Klage gegen die Bank wegen der Zinsen, weil diese gegen die Vorschriften des Code la consommation verstoßen habe. Das Darlehen unterlag französischem Recht. Aber die Bank hatte kein den Vorschriften des französischen Code de la Consommation entsprechendes Angebot (offre préalable) unterbreitet. Der Code de la consommation schreibt ein solches Angebot zum Schutz des Verbrauchers vor und räumt dem Verbraucher eine Überlegungsfrist ein. Der Verstoß gegen die Vorgaben des Code de la Consommation kann zum Verlust der Zinsansprüche führen (Art. L-312-33 Code de la Consommation).
Das Gericht verurteilte die Bank. Die Sanktion für den Verstoß war der Verlust des Zinssanspruches, obwohl bereits sieben Jahre seit der Kreditvergabe vergangen waren.
Zusammengefasst von Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök
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