|
|
|
Freies Handwerk und Zulassungszwang
Von Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök
Ein Handwerk kann in Deutschland nur ausüben, wer dafür eine besondere Befähigung besitzt. Die Fähigkeit allein reicht nicht. Zugang findet nur, wer eine staatliche Zulassung nachweisen kann. Innerhalb der Europäischen Union bestehen erheblich...
Letzte Aktualisierung am Montag, 12. März 2001 | [weiterlesen] |
|
|